Unterrichtsgebühren monatlich für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres

 (bei wöchentlich erteiltem Unterricht):

Unterrichtsdauer
pro Woche
Einzel-
unterricht
Musikalische
Früherziehung
Ensemble
(ab 4 Teilnehmer)
2er Gruppe 3er Gruppe
30min 68€ 20€
45min 98€ 30€                   – 53€ 40€
60min 128€ 25 €  72€ 52€

Unterrichtsgebühren monatlich für Erwachsene (bei wöchentlich erteiltem Unterricht):

Unterrichtsdauer
pro Woche
Einzel-
unterricht
Ensemble
(ab 4 Teilnehmer)
2er Gruppe 3er Gruppe
30min 72€
45min 107€                      – 59€ 44€
60min 138€ 25€ 78€ 58€

Einzelunterricht:

  • Klavier
  • Geige
  • Irische Geige (Irish Fiddle)
  • Gitarre, E-Gitarre, Ukulele
  • Bratsche
  • Gesang
  • Saxophon
  • Klarinette
  • Querflöte
  • Waldhorn
  • Trompete
  • Mandoline
  • Orgel

Musikalische Früherziehung

Dienstags:      15:00 – 15:45 Uhr (2-4 Jahre)  und  16:00 – 16:45 Uhr (4 Jahre)

Mittwochs:     14:00 – 14:30 Uhr (0-1,5 Jahre)  und  16:00 – 16:45 Uhr (5 Jahre)

Anmeldeformular

Musikalische Früherziehung – Was wird gelernt?

Ensemble (Geige, Bratsche)
45 min. bis zu 5 Teilnehmer.
60 min. bis zu 10 Teilnehmer 60 min.

Gitarrenensemble
1,5 Stunden, mindestens 4 Teilnehmer, ab 9 Jahre.

Gebührenpflicht:

1) Die Unterrichtsgebühren sind fortlaufend, auch während der Ferien, sowie bei Krankheitszeiten des Schülers/der Schülerin zu zahlen und jeweils monatlich im Voraus.
2) Bei dem Schulentgelt handelt es sich um eine Jahresgebühr, die auf 12 Monate verteilt ist und bei der die Ferienzeiten NICHT berechnet sind.
3) Die SchülerInnen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Die Unterrichtsgebühr ist auch für versäumte Stunden zu zahlen.
4) Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.
5) Von der Lehrkraft abgesagter Unterricht wird nachgeholt oder erstattet.
6) Das Unterrichtsverhältnis beginnt mit der Aufnahme in den Unterricht. Die vorstehende Schulordnung bildet den Inhalt des Unterrichtsvertrages und gilt durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular als anerkannt.
7) Für das Notenmaterial haben die Schüler/Schülerin Sorge zu tragen. Dieses kann käuflich erworben werden oder in der Musikbibliothek der Stadtbücherei Neumünster entliehen werden (kostenlos bis 18 Jahre).

Instrumentenmiete: Für Streichinstrumente (Violine) 15 €/Monat. Andere Instrumente nach Absprache?

Probezeit

Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit. Bis zum letzten Unterrichtstag des Probemonats kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich gekündigt werden. Der Unterricht ist auch während der Probezeit gebührenpflichtig.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (ab dem Datum des Eingangs der Kündigung).

Die Kündigungsfrist für Musikalische Früherziehung beträgt sechs Monate (ab dem Datum des Eingangs der Kündigung).

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei langfristiger Krankheit (nachzuweisen durch ärztliches Attest), Schwangerschaft, plötzlichem Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel (nachzuweisen durch amtliche Abmeldung oder Arbeitsvertrag) oder Beendigung der Schule (Studienbeginn).

Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren zu erhöhen. Bei bestehenden Verträgen ist der Vertragspartner 2 Monate vor Eintritt der Preiserhöhung schriftlich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung zum Eintritt der Preiserhöhung schriftlich ausüben.

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.